Naturheilpraxis Renate Strohm:

Heilpraktikerin in Kiel

Kinesiologie nach Dr. Klinghardt in Kiel

Konditionen

Die Berechnung meiner Leistungen richtet sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Das entspricht für Selbstzahler einem Stundensatz von:
ca. 60 €.

Von den gesetzlichen Krankenkassen werden die Behandlungskosten im Regelfall nicht erstattet.


Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen für Heilpraktiker übernehmen i.d.R. die Behandlungskosten.
Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt auf Privatrechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Mit Ihrer Liquidation erhalten Sie eine detaillierte Auflistung der Behandlungsziffern.
Die Behandlungskosten für Privat- und Zusatzversicherte nach der GebüH entsprechen einem Stundensatz von:
ca. 70 €.

Wenn Sie länger als eine Stunde behandelt werden möchten, weil Sie z. B. von außerhalb kommen, sprechen Sie mich bitte gleich bei der Terminvereinbarung darauf an.